ÖFB Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb

 

Zwei neue Regelungen aus den ÖFB

VORSCHRIFTEN FÜR DEN NACHWUCHSSPIELBETRIEB

Der ÖFB hat mit 29. Mai 2020 in zwei wichtigen Punkten die Richtlinien für den Nachwuchs ab der Saison 2020/21 verabschiedet und diese werden mit 1.7.2020 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen des NÖFV wurde die neuen Vorschriften mit den acht Jugendhauptgruppen diskutiert und ein Umsetzungsvorschlag ausgearbeitet, der vom Vorstand im Wege eines Umlaufbeschlusses bestätigt wurde.

Dabei sind grundsätzlich zwei vollkommen voneinander unabhängige Themenkreise zu unterscheiden:

Einerseits die Vorschriften für

-      Biologisch retardierte Spieler (Alterskategorie U8 – U16) und

andererseits

-      die Möglichkeiten des Einsatzes im Rahmen einer „Plusregelung“

Damit sollte gerade in diesen schwierigen Zeiten eine flexiblere Kaderplanung gewährleistet sein.

Biologisch retardierte SpielerInnen

Formulierung aus den ÖFB Nachwuchs Richtlinien §3:

(1) Spieler sind – sofern im jeweiligen Bewerb (Einsatz in den Altersstufen U8-U16) zulässig – auf ihr Verlangen (auch) in der niedrigeren Spielklasse spielberechtigt, sofern sie nachweisen, dass sie biologisch retardiert sind.

(2) Biologisch retardiert sind solche Spieler, deren biologische Entwicklung zumindest ein Jahr und zwei Monate verzögert ist. Der Nachweis ist mittels eines ärztlichen Attests, in dem das Knochenalter nach der Tanner-Whitehouse-Methode (oder einer gleichwertigen Methode) festgestellt wird, für jede Spielsaison zu führen.

(3) Diese Spieler gelten als Spieler der niedrigeren Spielklasse (retardierter U12 Spieler gilt als U11 Spieler = Einsatz U11, U12 und U13 – nicht U14!).

(4) Die Spielberechtigung in der niedrigeren Spielklasse ist im „Fußball-Online“ System anzumerken.

Der NÖFV hat in einem Umlaufbeschluss des Vorstandes per 9.6.2020 festgehalten, dass in erster Linie die Tanner-Whitehouse-Methode zur Bestimmung der biologischen Retardierung herangezogen wird.

Mit Instituten in Amstetten (Diagnosezentrum Dr. Gregor Jülg), St. Pölten (Institut Frühwald & Partner) und Wr. Neustadt (Casa Mobile-Haus der Bewegung, Dr. Stefan Vogt) wurden zu gleichen Rahmenbedingungen Partner gewonnen und diese werden veröffentlicht. Kosten ca. € 80 pro Attest.

SpielerInnen, die 14 Monate oder mehr als biologisch retardiert eingestuft und per Attest bewertet werden, gelten als SpielerIn des jüngeren Jahrgangs. Diese werden vom NÖFV im System entsprechend vermerkt und können dann dem Kader hinzugefügt werden.

Hinsichtlich des Einsatzes können diese Jugendlichen dann unabhängig von der Zahl der evtl. PlusspielerInnen nominiert werden!

Anmerkung: Sinn der Regelung ist es, dass SpielerInnen auf Grund der physischen Konstellation bewertet und nicht in mehreren Mannschaften eingesetzt werden.

Der gesundheitliche Aspekt muss im Vordergrund stehen.

Plusregelung für SpielerInnen

§14 Spielberechtigung Jugendfussball

Formulierung aus den ÖFB Nachwuchs Richtlinien §14:

ÖFB (5) Im Jugendfußball kann über Beschluss eines Landesverbandes die Nominierung von Spielern der nächsthöheren Spielklasse zum Zweck der Aufrechterhaltung der Bewerbe ermöglicht werden.

Die Landesverbände können in diesem Rahmen ergänzende Bestimmungen wie etwa die Beschränkung auf eine bestimmte Zahl an älteren Spielern am Spielbericht oder die Beschränkung auf spätgeborene Spieler (Spieler der nächsthöheren Spielklasse, die vom 01.07. oder einem anderen vom Landesverband festzusetzenden Stichtag bis zum 31.12. geboren sind) erlassen.

Entsprechend dem Vorstandbeschluss v. 9.6.2020 hat sich der NÖFV in der Saison 2020/21 für folgende Regelung entscheiden:

U18, U17, U16:     + 5 Spieler mit 1.1. der nächsthöheren Spielklasse

U15, U14, U13:     + 3 SpielerInnen mit 1.9. der nächsthöheren Spielklasse

Im Kinderfussball (Alterskategorie U6 – U12) ist die Plusregelung NICHT vorgesehen.

U16 wird an die bisher bereits bewährte und bekannte Regelung der U17 und U18 angeglichen. Die eingesetzten +5 Spieler des älteren Jahrganges müssen nicht bei jedem Spiel gleich sein und auch vor Beginn der Saison nicht bekanntgegeben werden.

Bei jedem Spiel können daher bis zu 5 andere Spieler nominiert werden.

Das gilt auch für die +3 zu nominierenden SpielerInnen U13 bis U15.

Dh. In diesen Altersstufen gilt die Regelung auch für Mädchen.

Der NÖFV wird die Einsatzzeiten der Jugendlichen evaluieren und allfällige Überforderungen um gegebenenfalls 2021/22 notwendige Änderungen beurteilen und beschließen zu können.

Es ist keinesfalls beabsichtigt, dass zB ein Spieler geb. 1.9.2007 (U14) als Spätgeborener dann in einer U13 spielt, aber zugleich auch in der U14 und (was gem. ÖFB Vorschriften möglich ist…) sogar U15 und U16!!

Kinderfussball („Dribbelfussball“)

Formulierung aus den ÖFB Nachwuchs Richtlinien §25:

Die Spiele der Spielklasse U7 werden im 3er-Fußball gespielt. Im 3er-Fußball bestreiten 2 Mannschaften bestehend aus jeweils 2 Feldspieler und 1 Tormann das Spiel. Die Tormänner werden vor dem Spiel definiert und können bei Spielunterbrechungen wechseln.

Als Alternative („Funino“) kann auch auf vier Mini-Tore (1,20 Meter x 80 Zentimeter) ohne Tormann gespielt werden.

Die Spiele der Spielklasse U6 werden im 2er-Fußball gespielt. Im 2er-Fußball bestreiten 2 Mannschaften bestehend aus jeweils 1 Feldspieler und 1 Tormann das Spiel. Die Tormänner werden vor dem Spiel definiert und können bei Spielunterbrechungen wechseln.

Als Alternative („Funino“) kann auch auf vier Mini-Tore (1,20 Meter x 80 Zentimeter) ohne Tormann gespielt werden.

Anmerkung: Selbstverständlich können an Stelle der empfohlenen Mini-Tore so wie bisher auch Stangen als Tore verwendet werden.