Anhänge zu den Richtlinien

Anhänge

Anhang 1)

Aufstellen von Kleinfeld- und Minitoren im Freien

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die oftmals verwendeten Kleinfeldtore 5 x 2 m (Minitore 3 x 1,6 m) keinen optimalen Schutz gegen das Umkippen bieten. Um den Anforderungen an die Konstruktion und Ausführung gerecht zu werden, wurden nach Forschungsergebnissen und Beratungen durch das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau Richtlinien und Empfehlungen in Form der ÖNORM S 4661 (Kleinfeldtore) herausgegeben.
Bei Neuaufstellung von Kleinfeldtoren ist daher die ÖNORM - insbesondere im Hinblick auf
Kippsicherheit - zu beachten.

Nach ÖNORM empfohlene Varianten:
A. Transportable Tore
Technische Merkmale:
– Torpfosten aus Alu-Quadratprofilen 80 x 80 mm
– ein zwei Meter nach hinten ausladender schwerer Bodenrahmen mit Tragegriffen
– mit Netzbügel und Abstützstreben incl. Netzhaken
– der Massenschwerpunkt der gesamten Konstruktion muss mindestens 1,25 Meter hinter
der Torebene liegen

B. Einstecktore in Bodenhülsen
Technische Merkmale:
– Tore mit verlängerten Torpfosten, die in Bodenhülsen mit einem lichten Durchmesser
von 82 x 82 mm stecken
– Tore an fixierten Punkten gebunden
– der Boden der Bodenhülse soll 450 mm unter der Oberkante des Rasens liegen
– freie Netzaufhängung

Beide Varianten der Kleinfeld- und Minitore sind im Handel erhältlich. Sollte ein Verein die Möglichkeit haben, die Kleinfeld- und Minitore örtlich anzufertigen, sind oben genannte Empfehlungen bzw. Richtlinien (technische Merkmale) einzuhalten.
Mit diesen Ausführungen soll den NÖ-Verbandsvereinen aufgezeigt werden, wie ein kippsicheres Tor beschaffen bzw. wie ein Kleinfeld- und Minitor (unter Umständen aber auch ein transportables Normaltor) kippsicher befestigt sein muss.
Im Nachwuchsspielbetrieb des NÖ-Fußball Verbandes dürfen in Hinkunft nur mehr kippsichere Tore bzw. kippsicher befestigte Tore verwendet werden. Die Vereine werden vor den Folgen, die eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme nach sich ziehen könnte, eindringlich gewarnt.
Bei den Vereinen werden derzeit oftmals Kleinfeldtore verwendet, die den Erfordernissen nicht voll entsprechen. Mit geringem Aufwand können diese Tore durch Anbringung einer
Befestigungsmöglichkeit kippsicher gemacht werden.
Auf allen transportablen Toren sollte unbedingt der vom Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau herausgegebene gelbe Warnaufkleber
SCHAUKELN STRENGSTENS VERBOTEN – VERLETZUNGSGEFAHR!
angebracht sein.

Der Spielplatzausschuß des NÖFV wird bei den regelmäßigen Kommissionierungen der Sportanlage auch die Kleinfeldtore begutachten und im Bericht deren kippsichere
Aufstellungs- bzw. Befestigungsmöglichkeit anführen.
Aufkleber sind erhältlich bei:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt; 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65 - 67
Tel.: 01/331 11
Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau; 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12
Tel.: 01/505 53 86



Anhang 2)

Internationale Freundschaftsturniere für Jugendmannschaften

Seit einigen Jahren erhält die FIFA unzählige Anfragen von Vereinen oder
Regionalverbänden (über deren Nationalverbände) um Genehmigung von internationalen Freundschaftsturnieren für Nachwuchsmannschaften. An diesen Turnieren, die in der Regel während des Sommers durchgeführt werden, nehmen manchmal mehr als 100 Vereine in verschiedenen Alterskategorien teil.
Die FIFA unterstützt mit Freude jegliche Bemühungen zugunsten der Entwicklung des Jugendfußballs. Es treten jedoch vermehrt Probleme im Zusammenhang mit der Organisation solcher Turniere auf. Das Exekutivkomitee der FIFA hat aus diesem Grunde in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1989 in Rom folgende Richtlinien, welche als verbindlich zu betrachten sind, erlassen:

1. Gemäß Artikel 9, Abs. 5 des FIFA-Reglements ist für solche Turniere die Genehmigung der FIFA obligatorisch und das Spiel bzw. Turnier beim Landesverband über das Formular „Spielgenehmigung gegen ausländische Vereine“ anzumelden.

2. Der organisierende Verein oder Regionalverband muss über seinen Verband die entsprechenden Turnierregeln zur Genehmigung unterbreiten. Diese sollten bei der FIFA
jeweils zwei Monate vor Beginn des Turniers eintreffen.
Die FIFA behält sich das Recht vor, Änderungen in diesem Reglement anzubringen, wenn es nicht ihren Anforderungen entspricht.

3. Alle teilnehmenden Vereine müssen dem Nationalverband ihres Landes angehören und die schriftliche Erlaubnis zur Teilnahme am Turnier haben (siehe Artikel 9, Abs. 5 des
FIFA-Reglements).

4. Die teilnehmenden Mannschaften müssen für ihre Spieler Versicherungen abschließen (Krankheit, Unfall, Verletzungen, etc.).

5. Die Ausrichter des Turniers müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.

6. Das Turnier darf nicht von Institutionen organisiert werden, welche nichts mit Fußball zu tun haben, sondern muss Angelegenheit von Vereinen oder Regionalverbänden bleiben.
Letztere können externe Organisatoren hinzuziehen, die Verantwortung bleibt jedoch bei ihnen.