Mitteilungsblatt II/2014 (für Schiedsrichter)
Punkt 11 - Vereinslinienrichter bei Spielen
Bei allen Spielen im N.Ö. Fußballverband, wo keine neutralen Schiedsrichter-Assistenten besetzt sind – auch im Reserve- und Nachwuchsbewerb – müssen Vereinslinienrichter gestellt werden.
Sollte ein Verein bei einem Reserve- bzw. Nachwuchsspiel keine geeignete Person zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit einen Ersatzspieler als Vereinslinienrichter einzusetzen, obwohl in der "Regel 3 - Zahl der Spieler" verankert ist, dass sich die Ersatzspieler während des Spieles auf der Betreuerbank aufzuhalten haben, ausgenommen beim Aufwärmen.
Stellt ein Verein keinen Vereinslinienrichter, ist der Schiedsrichter verpflichtet, eine Meldung an den Verband zu erstatten.