2G Regel im Sport
Ab 08.11.2021 gelten für den Sport folgende Maßnahmen (Bundesverordnung):
Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden.
Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G.
Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G Nachweis.
Alle Details finden sie unter Sportaustria.at